P‑Konto kurz erklärt
Ein P‑Konto ist ein Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz. Es verhindert nicht die Pfändung selbst, sorgt aber dafür, dass ein geschützter Teil des Guthabens für den Lebensunterhalt verfügbar bleibt.
Der häufigste Denkfehler lautet: „Alles über dem Freibetrag ist automatisch weg.“ So einfach ist es nicht. Entscheidend ist, welche Beträge eingehen, ob zusätzliche Freibeträge gelten und ob aus dem Vormonat noch geschütztes Guthaben vorhanden ist.
1.590 €
3 Folgemonate
1 P‑Konto
Wann ist ein P‑Konto sinnvoll?
Solange keine Kontopfändung besteht, braucht man die P‑Konto-Funktion meist nicht. Sobald eine Pfändung droht oder bereits bei der Bank eingegangen ist, kann die Umwandlung dagegen sehr wichtig werden. Sie schafft einen gesetzlichen Schutzrahmen für das vorhandene Guthaben.
Auch ein bereits gepfändetes Girokonto kann grundsätzlich in ein P‑Konto umgewandelt werden. Wer betroffen ist, sollte die Umwandlung deshalb nicht unnötig hinauszögern.
Wie hoch ist der Freibetrag 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Grundbetrag nach § 850c ZPO 1.587,40 €. Beim P‑Konto wird dieser Betrag auf den nächsten vollen 10‑Euro-Betrag aufgerundet. Der automatische monatliche Grundschutz liegt deshalb bei 1.590 €.
Der Freibetrag ist also kein Betrag, den man zwingend „ausschöpfen“ muss. Wer weniger Geld erhält, hat schlicht weniger Guthaben auf dem Konto. Ein ungenutzter Teil des theoretischen Freibetrags wird nicht automatisch gutgeschrieben.
Wann kann mehr als 1.590 € geschützt sein?
Zusätzlicher Schutz ist vor allem bei gesetzlichen Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmten Sozialleistungen möglich. Diese Erhöhungen sollte man nicht nur selbst ausrechnen, sondern gegenüber der Bank mit einem geeigneten Nachweis belegen.
Das kann beispielsweise über eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle, eines Sozialleistungsträgers, der Familienkasse oder eines Arbeitgebers geschehen – je nachdem, um welchen Erhöhungsgrund es geht.
Was passiert am Monatsende?
Viele Betroffene haben Angst, dass ein Restguthaben am Monatsende automatisch an den Gläubiger fällt. Genau deshalb wurde der Übertrag gesetzlich erweitert.
Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kann grundsätzlich in die drei folgenden Kalendermonate mitgenommen werden. Es geht also nicht um einen abstrakten „Restfreibetrag“, sondern um Geld, das tatsächlich noch auf dem Konto liegt und geschützt war.
Warum älteres Guthaben zuerst verbraucht wird
Beim P‑Konto gilt vereinfacht das Prinzip „First In – First Out“. Das älteste geschützte Guthaben wird bei Verfügungen zuerst berücksichtigt. Das ist sinnvoll, weil Überträge nur für eine begrenzte Zahl von Folgemonaten geschützt bleiben.
Vier Monate in der Praxis
1.300 € Ausgaben
290 € Rest
+ 290 € alt
1.880 € vorhanden
FIFO
Solche Monatsverläufe sind der Grund, warum eine reine „Freibetrag-pro-Monat“-Rechnung oft zu kurz greift. Ein P‑Konto kann mehrere geschützte Guthabenbestandteile aus unterschiedlichen Monaten enthalten.
Rechner 1: P‑Konto-Schutzbetrag
Der Rechner zeigt einen Orientierungswert. Zusätzliche Beträge sollten nur eingetragen werden, wenn sie tatsächlich bescheinigt oder anderweitig wirksam nachgewiesen sind.
1.590,00 €
1.590,00 €
0
Rechner 2: Monatsübertrag über vier Monate
Tragen Sie die geschützten Eingänge und Ausgaben ein. Der Simulator führt ältere geschützte Guthaben nach dem FIFO-Prinzip weiter.
| Monat | geschützter Eingang | Ausgaben |
|---|---|---|
| Monat 1 | ||
| Monat 2 | ||
| Monat 3 | ||
| Monat 4 |
| Monat | Start inkl. Übertrag | verbraucht | Rest geschützt |
|---|
Kindergeld, Unterhalt und Sozialleistungen
Bei Familien oder Sozialleistungsbezug kann der Schutzbetrag deutlich über dem Grundschutz liegen. Relevant sind insbesondere gesetzliche Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte weitere gesetzliche Geldleistungen.
Auch hier gilt: Entscheidend ist nicht nur, dass die Zahlung auf dem Konto erscheint. Zusätzlicher Schutz muss in vielen Fällen gegenüber der Bank nachgewiesen werden.
Rechner 3: Familien-Check
Nachzahlungen: Warum die Herkunft entscheidend ist
Eine Nachzahlung ist nicht automatisch vollständig geschützt oder vollständig pfändbar. Arbeitslohn, Sozialleistungen, Kindergeld und Steuererstattungen werden nicht identisch behandelt.
Bei höheren Nachzahlungen kann es notwendig sein, den Betrag auf die betroffenen Monate aufzuteilen und gegebenenfalls eine gerichtliche Festsetzung zu beantragen. Deshalb ist gerade bei größeren Einmalgutschriften Vorsicht mit pauschalen Aussagen angebracht.
Rechner 4: Nachzahlungs-Check
P‑Konto und Tagesgeld
Ein P‑Konto ist ein Zahlungskonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz. Ein separates Tagesgeldkonto ist normalerweise kein P‑Konto. Der Schutz des Girokontos überträgt sich daher nicht automatisch auf Geld, das auf einem anderen Konto liegt.
Das ist vor allem dann wichtig, wenn jemand trotz Pfändung kleinere Rücklagen bilden möchte. Der gesetzliche Übertrag auf dem P‑Konto erlaubt geschütztes Guthaben für bis zu drei Folgemonate weiterzuführen. Das ist aber etwas anderes als eine dauerhafte Geldanlage auf einem Tagesgeldkonto.
Sechs typische Missverständnisse
Nein. Geschütztes Restguthaben kann drei Folgemonate weiter geschützt bleiben.
Nicht der theoretische Freibetrag wird übertragen, sondern vorhandenes geschütztes Guthaben.
Zusätzliche Beträge sollten korrekt nachgewiesen werden.
Nein. Art, Höhe und Zeitraum sind entscheidend.
Pro Person ist grundsätzlich nur ein P‑Konto zulässig.
Nein. Der Schutz gilt nicht automatisch für ein separates Tagesgeldkonto.
FAQ
Wie hoch ist der Grundschutz 2026?
Seit 1. Juli 2026 liegt der P‑Konto-Grundschutz bei 1.590 € pro Kalendermonat.
Wie lange kann geschütztes Guthaben übertragen werden?
Grundsätzlich in die drei folgenden Kalendermonate.
Kann der Schutzbetrag höher sein?
Ja, etwa bei Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmten weiteren Leistungen. Dafür sind die entsprechenden Nachweise wichtig.
Was passiert bei einer größeren Nachzahlung?
Die Zahlung muss nach Art und Zeitraum geprüft werden. Bei höheren Beträgen kann eine individuelle oder gerichtliche Festsetzung nötig sein.
Ist Tagesgeld durch das P‑Konto geschützt?
Nicht automatisch. Der Schutz knüpft an das als P‑Konto geführte Zahlungskonto an.
Berücksichtigt sind insbesondere §§ 850k, 899, 902, 903 und 904 ZPO sowie die Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2026. Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.