Pfändungs-Check

Pfändungs-Check 2026 – P-Konto & Lohnpfändung
Stand: 1. Juli 2026

Pfändungs-Check 2026

Prüfen Sie überschlägig, wie hoch Ihr P‑Konto-Grundschutz ist, welcher Betrag bei einer gewöhnlichen Lohnpfändung voraussichtlich pfändbar wäre und ob besondere Zahlungen gesondert geprüft werden sollten.

1. Ihre Situation

Der Rechner trennt bewusst Kontopfändung/P‑Konto und Lohnpfändung. Die beiden Berechnungen sind nicht identisch.

2. Zusätzliche Zahlungen

Diese Angaben lösen Hinweise aus. Sonderleistungen können geschützt sein, müssen aber je nach Fall nachgewiesen, bescheinigt oder gerichtlich freigegeben werden.

Wichtig: Dies ist eine unverbindliche Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei Unterhaltspfändungen, Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, mehreren Pfändungen, Selbständigkeit, Sonderzahlungen oder gerichtlichen Beschlüssen können andere Regeln gelten. Für konkrete Freigaben wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatung, eine geeignete Bescheinigungsstelle, einen Rechtsanwalt oder das Vollstreckungsgericht.
Rechtsgrundlagen / Datenstand 2026
§ 850c ZPO§ 899 ZPO§ 902 ZPO§ 903 ZPO§ 904 ZPO

Verwendete Grundwerte ab 1. Juli 2026: 1.587,40 € monatlicher Grundbetrag nach § 850c ZPO; 597,42 € für die erste Unterhaltsperson; 332,83 € für die zweite bis fünfte Person; obere Berechnungsgrenze 4.866,30 €. Für den automatischen P‑Konto-Grundschutz wird der Monatsgrundbetrag gemäß § 899 ZPO auf den nächsten vollen 10‑Euro-Betrag aufgerundet.

Offizielle Grundlage: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 und Zivilprozessordnung.